Flensburg - Fußgängerzone: Radfahrer müssen schieben
Große Str. - 27.09.2016Der Bereich Holm und
Große Straße in der
Flensburger Innenstadt ist bekanntlich zu bestimmten Tageszeiten als
Fußgängerzone ausgewiesen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass
Radfahrer sich über diese Regelung hinwegsetzen und die Gehstraße
fahrenderweise durchqueren. Aus diesem Grund wird die Polizeistation
Flensburg Mitte in den kommenden Wochen schwerpunktmäßig Kontrollen
in der Fußgängerzone durchführen und die Einhaltung der
Schiebepflicht überprüfen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei
darauf hin, dass das Radfahren in der Fußgängerzone in der Zeit von
10:00 Uhr bis 20:00 Uhr verboten ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Matthias Naggert
Telefon: 0461-4842010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de
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